In den Niederlanden gibt es keine Altersbeschränkungen für Tandemsprünge. Aber wir hantieren nachfolgende Kriterien um festzustellen, ob wir mit einer Person können und springen wollen. Dies Fragen stellen wir:
Minimale Altersgrenze:
- Passt der Springer in den Kinderharnas?
- Begreift die Person was genau ein Tandemsprung ist?
- Möchte der Springer wirklich selber springen?
- Sind die Eltern/ gesetzliche Vertreter anwesend um die Risikoerklärung zu unterschreiben? *
Du kannst davon ausgehen, das man ungefähr 6 Jahre alt sein muss, um einen Tandemsprung machen zu können.
Maximale Altersgrenze:
- Kann der Springer seine Beine gut anwinkeln während der Landung?
- Kann der Springer einen Stoß abfangen/ vertragen?
- Da wir keine Mediziner sind, sollten Gäste ihren Arzt fragen, ob sie körperlich in der Lage sind einen Tandemsprung durchzuführen.
* Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Dies müssen auch die Risikoerklärung unterschreiben. Sind Eltern nicht anwesend am Sprungtag benötigen wir am Sprungtag eine schriftliche Einverständniserklärung. Hier findest du ein Beispiel solch einer Erklärung.
Zustimmungserklärung Minderjährige